Impressum

BAUDUIN Messe- und Eventservices

Kurt-Schumacher-Straße 6 - 42553 Velbert

0049(0)2053/4 26 61 09 - 0049(0)176/21 13 70 67

bauduin.rk@t-online.de - www.fairroyal.de  

Geschäftsführer & inhaltlich verantwortlich:

Kevin Bauduin - USt-IdNr.: DE277624950

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) hat die für die jeweilige Tätigkeit des Mitarbeiters geltenden Unfallver-hütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeinen anerkannten sicherheits-technischen und arbeitsmedizinischen Regeln einzuhalten. Er hat die Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Be-schäftigung zu unterweisen. auch der allgemeine Gerichtsstand des Entleihers (Auftraggeber/Kunde), dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.

Die Übertragung und Einweisung in die Arbeit, für die unsere Mitarbeiter entliehen sind, geschieht seitens des Entleihers (Auftraggeber/Kunde). Eine vertragliche Beziehung zwischen unserem Mitarbeiter und dem Entleiher (Auftraggeber/Kunde) wird hierdurch nicht begründet.

Eine vertragliche Beziehung zwischen unserem Mitarbeiter und dem Entleiher (Auftraggeber/Kunde von „Bauduin Messe- und Eventservices") ist auch in allen anderen Hinsichten und in allen Belang, nach der Zusammenarbeit über „Bauduin Messe- und Eventservices" auf unbestimmte Zeit aus-drücklich nicht erlaubt.

Sollte es erforderlich sein, ist es uns überlassen, während des Vertrages unsere Mitarbeiter aus-zutauschen, sofern hierdurch nicht die Interessen des Entleihers (Auftraggeber/Kunde) verletzt werden.

Der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) ist verpflichtet, (auf den vorgelegten Stundennachweisen) die Stunden durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm unsere Mitarbeiter zur Verfügung standen.

Können die Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Entleihers (Auftrag-geber/Kunde) zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind unsere Mitarbeiter stattdessen zur Be-stätigung befugt. Einwände bezüglich von Mitarbeitern bescheinigter Stunden sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungslegung schriftlich gegenüber dem Verleiher geltend zu machen und nachweisbar zu begründen.

Der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) verpflichtet sich, außergewöhnliche Gründe zur Mehrarbeit uns unverzüglich bekannt zu geben.

Die vereinbarten Tagessätze basieren auf einen 9-stündigen Arbeitstag. Sollten sich diese täglichen Arbeitszeiten ändern, behalten wir uns die Abänderung der Tagessätze vor.

Bei Mehrarbeit über die vereinbarten Arbeitsstunden hinaus werden wir Überstunden auf den Preis rechnen.

Ebenfalls für Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen, bei Spät- und Nachtarbeit wie auch bei be-sonderen Erschwernissen, wird ein Zuschlag auf den Verrechnungspreis berechnet, soweit im Vertrag/Auftrag nicht anders vereinbart.

Der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) bleibt Kunde von "Bauduin Messe- und Eventservices" und hat niemals die Erlaubnis mit unseren Mitarbeitern über Rechnungssummen, Entlohnungen und andere Zahlungen zu sprechen. Der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) ist diesbezüglich der Schweigepflicht unterlegen.

Wir stehen nur für die ordnungsgemäße Auswahl der von uns überlassenen Mitarbeiter ein.

Wir haften nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit der Mitarbeiter und nicht für Schäden, die diese am Arbeitsgerät oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen.

Wir haften auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch die Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit verursacht werden.

Unsere Haftung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dem Mitarbeiter die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird. Dies ist allein in Verantwortung des Entleihers (Auftrag-geber/Kunde).

III. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Der Rechnungsausgleich hat innerhalb der vier auf die Messe und auf den Rechnungserhalt folgen-den Wochen zu geschehen.

Preise/Zahlungen werden auf einem separaten Vertrag erklärt und bestätigt.

Sollte ein Mitarbeiter erkranken oder aus anderweitigen Gründen vor und/oder während der Messe/ des Events verhindert sein, werden wir uns bemühen einen entsprechend qualifizierten ähnlichen und evtl. nicht vollständig gleichen Ersatz zu finden. Sollte uns dies komplett nicht gelingen und Sie verbleiben ohne Mitarbeiter, sind Sie nicht gezwungen die restlichen Tage/Stunden zu zahlen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die verlorenen Tage/Stunden zahlen oder ob Sie uns eine Pau-schale Ihrer Wahl für die verlorenen Tage/Stunden aus Kulanz zahlen.

Unsere Rechnungen werden aufgrund der bestätigten Stundennachweise der Mitarbeiter erstellt und sind nach Rechnungsdatum sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir nach vier Wochen und entsprechenden Erinnerungen Verzugs-zinsen in Höhe von 3%, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.

Überlasse Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Der Entleiher (Auftrag-geber/Kunde) darf den Mitarbeitern insbesondere auch keine Lohn- oder sonstige Vergütungs-vorschüsse gewähren. Derartige Zahlungen werden von uns nicht anerkannt und können keinesfalls verrechnet werden.

IV. Sonstige Bedingungen

Wir bemühen uns mit unserem Service und unseren Mitarbeitern das Beste für Ihr Unternehmen zu tun und sehen von Komplikationen und Schwierigkeiten ab.

Bitte sehen auch Sie von etwaigen Komplikationen und Schwierigkeiten auf der Messe ab.

Soweit der Entleiher (Auftraggeber/Kunde) gegen die ihm nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtungen verstößt, für die Gestellung von Sicherheitsausrüstungen und/oder für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften nicht sorgt, fällige Rechnungen nicht bezahlt oder ähn-liches, ist er uns zum Schadens-ersatz verpflichtet.

Unser Recht, in diesen Fällen den Vertrag fristlos zu kündigen, und die Mitarbeiter sofort abzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Der Vetrag unterliegt dem deutschen Recht und dem deutschen Gesetz.

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Velbert, Deutschland. Ausschließlich das Gericht von Velbert, Deutschland trägt den Stand. Nach unserer Wahl ist dies

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am Nächsten kommt.

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten aus-schließlich die nach-stehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Entleihers (Auftraggeber/Kunde) gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

I. Auftrag/Vertrag

Mit einem Auftrag nehmen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.

Mündliche Absprachen und Preisabmachungen werden erst nach Verschriftlichung wirksam.

Beide Seiten, „Bauduin Messe- und Eventservices" und der Entleiher (Auftraggeber/Kunde), kenn-zeichnen das Einverständnis mit dem Vertrag mit der Unterschrift.

Mit Ihrer Unterschrift beauftragen Sie uns mit dem Auftrag für die Messe.

Sollten Sie den Auftrag nach Unterschrift zurücknehmen und uns weniger als 14 Tage vor Beginn der Messe darüber informieren, werden wir eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100,- € (Euro) für jeden verlorenen Tag pro Mitarbeiter erheben. Andernfalls wird 60% der Vertragssumme fällig.

II. Unsere Mitarbeiter